Fragen und Antworten zur AHV - bsv.admin.ch
Grundsätzlich nein. Allerdings bestehen Ausnahmen: a) Kurzer Auslandaufenthalt ohne Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Reisen Sie ins Ausland ohne dort zu arbeiten, z.B. weil Sie eine Weltreise unternehmen oder im Ausland studieren, so behalten Sie in aller Regel Ihren Wohnsitz in der Schweiz bei und bleiben daher weiterhin in der AHV obligatorisch versichert.